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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026 · Als PDF herunterladen

1. Geltungsbereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Projekt- und Umsetzungsleistungen (im Folgenden: Leistungen) zwischen Krone Consulting, Inhaber Sven Krone, Drechsler Weg 23, 55128 Mainz (im Folgenden: Berater), und seinen Auftraggebern (im Folgenden: Kunde).

1.2Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt der Berater nicht.

1.3Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Berater ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, der Berater stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.4Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter krone.consulting/agb abrufbar.

1.5Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebot, Leistungsbeschreibung oder Beratungsvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1Der Berater erbringt Leistungen in den Bereichen betriebswirtschaftliche Beratung, IT- und Organisationsberatung, Auswahl von Software und Dienstleistern, Projektsteuerung, Konzeption und Einführung von Digitalisierungs- und KI-Lösungen sowie Schulung. Art und Umfang ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Beratungsvertrag.

2.2Die Leistungen sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg ist nicht geschuldet. Vereinbaren die Parteien ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis als Werk (z. B. Lastenheft, Konzept), gelten hierfür ergänzend die §§ 631 ff. BGB und Ziffer 7.

2.3Empfehlungen und Entscheidungsvorlagen des Beraters dienen der Vorbereitung von Entscheidungen. Die Entscheidung über Investitionen, Anbieter, Organisation und Umsetzung trifft der Kunde.

2.4Der Berater darf zur Erfüllung seiner Pflichten Subunternehmer und Netzwerkpartner einsetzen. Er bleibt für deren Leistungen verantwortlich und verpflichtet sie zur Vertraulichkeit nach Ziffer 10.

3. Unabhängigkeit

3.1Der Berater ist herstellerunabhängig. Er nimmt im Zusammenhang mit seinen Empfehlungen zur Auswahl von Software, Dienstleistern oder Produkten keine Provisionen, Vermittlungsentgelte oder sonstigen Vorteile von Anbietern an.

3.2Bestehen geschäftliche Beziehungen zu einem Anbieter, die für eine Empfehlung von Bedeutung sein können, legt der Berater sie dem Kunden vor der Empfehlung offen.

4. Zustandekommen des Vertrages

4.1Angebote des Beraters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.

4.2Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Berater den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

4.3Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs vereinbaren die Parteien in Textform. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1Der Kunde unterstützt den Berater bei der Leistungserbringung. Er wird insbesondere

  • alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig bereitstellen,
  • Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen und Ansprechpartnern ermöglichen,
  • eine entscheidungsbefugte Ansprechperson benennen,
  • Rückfragen zügig beantworten sowie Entscheidungen und Freigaben fristgerecht treffen,
  • für eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten und Systeme sorgen.

5.2Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.

6. Vergütung und Zahlung

6.1Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder dem Beratungsvertrag (z. B. Tagessatz, Stundensatz, Festpreis oder monatliche Pauschale). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2Leistungen nach Zeitaufwand werden in Viertelstunden erfasst und monatlich mit Tätigkeitsnachweis abgerechnet. Ein Tagessatz umfasst bis zu acht Stunden.

6.3Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat kann der Berater monatliche Abschlagszahlungen für die erbrachten Leistungen verlangen.

6.4Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.5Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugspauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6.6Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Berater anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Abnahme und Mängel bei Werkleistungen

7.1Soweit ein Werk vereinbart ist, zeigt der Berater dessen Fertigstellung in Textform an. Der Kunde nimmt das Werk innerhalb von zehn Werktagen ab, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7.2Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Ziffer 7.1 unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert; auf diese Folge weist der Berater in der Fertigstellungsanzeige hin. Es gilt ferner als abgenommen, wenn der Kunde es produktiv nutzt.

7.3Bei Mängeln leistet der Berater nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 9.

7.4Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.5Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel auf Änderungen des Kunden oder Dritter oder auf einer Nutzung außerhalb der vereinbarten Umgebung beruht.

8. Leistungen mit Bezug zu künstlicher Intelligenz

8.1Bei Konzeption, Auswahl, Einführung und Schulung von KI-Anwendungen berät und unterstützt der Berater. Betrieb, Nutzung und Entscheidungen auf Grundlage von KI-Ergebnissen liegen beim Kunden; er ist, soweit anwendbar, Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).

8.2KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Ergebnisse liefern. Der Berater übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Ausgaben solcher Systeme. Der Kunde prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung.

8.3Für Leistungen von Anbietern von KI-Diensten (z. B. Verfügbarkeit, Lizenzbedingungen, Modelländerungen) gelten deren Bedingungen. Der Berater haftet hierfür nicht, soweit er diese Leistungen nicht selbst schuldet.

8.4Der Berater gibt vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten des Kunden nur dann in KI-Werkzeuge ein, wenn der Kunde zuvor in Textform zugestimmt hat und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

9. Haftung

9.1Der Berater haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

9.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 1.000.000 € für Vermögensschäden und 500.000 € für Sachschäden je Schadensfall.

9.3Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.4Für den Verlust von Daten haftet der Berater nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

9.5Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Beraters.

10. Vertraulichkeit

10.1Der Berater behandelt alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.

10.2Der Kunde behandelt die vom Berater erhaltenen Informationen, insbesondere Konzepte, Methoden und Arbeitsunterlagen, ebenfalls vertraulich.

10.3Die Pflichten gelten nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

10.4Die Pflichten gelten für drei Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie sie als solche geschützt sind.

11. Referenzen

11.1Der Berater nennt den Kunden als Referenz (Name, Logo, Zitat) nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

12. Nutzungs- und Schutzrechte

12.1Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an den vom Berater erstellten Konzepten, Gutachten, Entwürfen, Software, Schulungsunterlagen und ähnlichen Arbeitsergebnissen verbleiben beim Berater, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.

12.2Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke. Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu anderen Zwecken bedarf der Zustimmung des Beraters in Textform.

12.3Der Berater darf allgemeines Wissen, Methoden und Vorlagen, die er im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelt oder weiterentwickelt, ohne vertrauliche Informationen des Kunden auch für andere Aufträge verwenden.

13. Datenschutz

13.1Die Parteien beachten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

13.2Soweit der Berater personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Kunden- oder Mitarbeiterdaten aus Systemen des Kunden), schließen die Parteien zuvor einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

13.3Nach Vertragsende gibt der Berater auf Verlangen Unterlagen und Daten des Kunden zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

14. Terminverschiebung und Absage

14.1Sagt der Kunde oder ein Mitarbeiter des Kunden einen vereinbarten Termin einseitig ab oder verschiebt ihn, hat dies spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn zu erfolgen. Samstage, Sonn- und Feiertage am Sitz des Beraters werden bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt.

14.2Die Absage oder Verschiebung ist per E-Mail mitzuteilen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der E-Mail beim Berater.

14.3Erfolgt die Absage oder Verschiebung nicht fristgerecht, ist der Berater berechtigt, die für den Termin eingeplante Arbeits- und Reisezeit als Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen, und zwar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars für den betreffenden Termin, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und tatsächlich angefallener Reisekosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

15. Vertragsdauer und Kündigung

15.1Die Vertragsdauer ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.

15.2Unbefristete Verträge können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

15.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Berater insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt, oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

15.4Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

15.5Kündigungen bedürfen der Textform.

16. Höhere Gewalt

16.1Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall wesentlicher Infrastruktur), die dem Berater die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für ihre Dauer und eine angemessene Anlaufzeit von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag in Textform kündigen.

17. Schlussbestimmungen

17.1Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und der Verträge bedürfen der Textform. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.

17.2Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.3Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Mainz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

17.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.